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Teilaufhebung Bebauungsplan "Ortslage Lind" 2. Teil

Im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau eines bestehenden Wohnhauses im betreffenden Bereich wurde festgestellt, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes für die betroffenen Anlieger eine unbeabsichtigte Härte darstellen. Insbesondere die im geltenden Bebauungsplan festgesetzte Zahl von maximal einem Vollge-schoss sowie die Unzulässigkeit von Drempeln entsprechen nicht mehr dem heutigen Grundsatz eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden, da beide Festsetzungen einen Ausbau des Dachgeschosses zu Wohnzwecken verhindern und damit sowohl die von der Ortsgemeinde gewollte Folgenutzung alter Bausubstanz als auch die Nachverdichtung deutlich erschweren.


Letzte Änderung
14.11.2024
Veröffentlicht am
14.11.2024
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