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Sondergebiet Einzelhandel Seilbahnstraße

Die Ortsgemeinde Altenahr, die als Grundzentrum den Versorgungsauftrag für die Bevölkerung im Nahbereich wahrnimmt, beabsichtigt im Bereich des ehemaligen Seilbahnparkplatzes über eine planungsrechtliche Steuerung die Errichtung eines Lebensmittel-Vollsortimenters zu ermöglichen. Für den Bereich des ehemaligen Seilbahngeländes wird die Festsetzung eines Sonstigen Sonder-gebietes ‚großflächiger Einzelhandel‘ notwendig, da die geplante Verkaufsfläche rd. 1.500 m² um-fassen soll.


Letzte Änderung
15.11.2024
Veröffentlicht am
15.11.2024
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