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Schulen für Gehörlose und Schwerhörige

Aufnahme von gehörlosen, schwerhörigen oder hörbeeinträchtigten Schülern in entsprechenden Schulen, sonderpädagogischer Förderbedarf, Weiterentwicklung der Hör- und Sprachfähigkeit im Unterricht sowie Förderung der sprachlichen Kommunikation in Laut-, Schrift- und Gebärdenform; Berichterstattung der Landesregierung im Sozialpolitischen Ausschuss zur Situation


Letzte Änderung
05.02.2020
Veröffentlicht am
28.01.2020
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