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SAM - andienungspflichtige Entsorgung

Die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz GmbH (SAM) organisiert nach Landesrecht die Entsorgung der Sonderabfälle in und aus Rheinland-Pfalz.

 

Als Zentrale Stelle im Nachweisverfahren wird dort sowohl die Vorabkontrolle (Entsorgungsnchweise) als auch die Verbleibskontrolle (Abfallbegleitscheine) für Sonderabfälle durchgeführt. Im Rahmen der Andienungspflicht benötigen Sonderabfallerzeuger vor der Durchführung von Entsorgungsmaßnahmen eine Zuweisung der SAM.


Letzte Änderung
28.09.2006
Veröffentlicht am
15.07.2019
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