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Ruhezeiten als Bereitschaftsdienst bei G7-Einsätzen

Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen (Az. 1 A 1512/18 u. a.) zur Anerkennung von Ruhezeiten von Einsatzkräften als Bereitschaftsdienst, bisherige arbeitsrechtliche Einordnung der Ruhezeiten von Einsatzkräften, Zahl der bei den G7-Gipfeln in Hamburg und Elmau eingesetzten Polizeibeamten aus Rheinland-Pfalz, "Ruhezeiten"-Stunden insgesamt; Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss


Letzte Änderung
03.06.2020
Veröffentlicht am
02.06.2020
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