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Ressortspezifische Altersstrukturberichte der Staatskanzlei und der Ressorts

1. Der Ministerrat nimmt die ressortspezifischen Altersstrukturberichte unter dem Aspekt des demografischen Wandels zur Kenntnis. 2. Um den Auswirkungen der höheren ruhestands- und rentenbedingten Abgänge in den nächsten zehn Jahren entgegenzuwirken, werden die Ressorts und die Staatskanzlei gebeten, weiterhin bedarfsorientierte und fachbereichsspezifische Maßnahmen als Grundlage für ein zukunftsorientiertes Personalmanagement fortzuentwickeln und umzusetzen. 3. Die Ressorts und die Staatskanzlei werden gebeten, unter Federführung des Ministeriums des Innern und für Sport, bis Ende 2025 aktualisierte Altersstrukturberichte zu erstellen und dem Ministerrat vorzulegen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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