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Priorisierte Umsetzung von OZG-Fokusleistungen

Im Rahmen der Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (Onlinezugangsgesetz – OZG) wurde seitens des Bundes im Februar 2023 ein besonderer politischer Fokus auf 16 Leistungen gelegt, auf die er eine besondere Unterstützung konzentrieren möchte. Durch Umsetzung dieser sog. „Fokusleistungen“ werden sichtbare und spürbare Erfolge bei der OZG-Umsetzung erwartet.

 

Die Nachnutzung kommunaler EfA-Fokusleistungen wurde mit der Kooperationsvereinbarung „zur Verbesserung der Nachnutzung kommunaler EfA-Fokusleistungen“ („Kommunalpakt“) zwischen den Mitgliedern des IT-Planungsrats und den Kommunalen Spitzenverbänden noch einmal verstärkt (Beschluss IT-Planungsrat 2023/20 vom 4. Juli 2023), da der überwiegende Teil der Fokusleistungen im Leistungsvollzug durch kommunale Behörden erfolgt. Das Land unterstützt diese Entwicklung und wird besondere Unterstützungsstrukturen für die Kommunen und beteiligten Ressorts etablieren.

 

Auch die Kommunen sehen den grundsätzlichen Nutzen der EfA-Dienste. Im OZG-Lenkungskreis „staatlich-kommunal“ haben das MASTD und die kommunalen Spitzenverbände sich darauf verständigt, dass die einzelnen Fokusleistungen kurzfristig im Hinblick auf ihre Umsetzbarkeit bewertet werden sollen. Darüber hinaus wurde ein grundsätzliches gemeinsames Interesse an einer Nachnutzung der Fokusleistungen festgestellt.

 

Die Ressorts sind verpflichtet, Leistungen, soweit sie im Vollzug der unmittelbaren Landesverwaltung stehen, unter Nutzung der EfA-Dienste in ihrem Geschäftsbereich umzusetzen. Diese Selbstverpflichtung des Landes soll nunmehr auf die Beschaffung und Bereitstellung der Fokusleistungen für die Kommunen ausgeweitet werden. Ziel ist es, die Fokusleistungen zeitnah nach Bereitstellung auszurollen. Hierbei werden sie durch die strategische Gesamtsteuerung der OZG-Umsetzung durch das für die Digitalisierung zuständige Ministerium (MASTD) unterstützt.

 

Es wird davon ausgegangen, dass die hierdurch entstehende gestärkte Bund-Länder- Zusammenarbeit bei den Fokusleistungen nicht nur die 16 Online-Dienste effizienter in die Fläche bringen wird, sondern auch Lösungswege aufgezeigt, von denen die weiteren Leistungen im föderalen Programm profitieren werden.


Letzte Änderung
10.11.2023
Veröffentlicht am
10.11.2023
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