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Polizeilicher Umgang mit den als "Feindeslisten" bezeichneten Informationssammlungen im Bereich der politisch motivierten Kriminalität

Bekanntwerden von Informationssammlungen im Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität rechts und links, in den Medien als Todeslisten oder Feindeslisten bezeichnet, Ziele der Listen seien Angst und Verunsicherung, Daten stammen aus öffentlichen Quellen sowie aus einem Online-Versandhandel, Gefährdungseinschätzung durch das Bundeskriminalamt; Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss


Letzte Änderung
08.01.2020
Veröffentlicht am
04.01.2020
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