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Organisation des Besteuerungsverfahrens und Abgabe der Umsatzsteuererklärungen in Rheinland-Pfalz
Der Ministerrat beschließt, dass die Umsetzung der neuen umsatzsteuerlichen Anforderungen (insbesondere nach Einführung des § 2 b UStG) in Abstimmung mit den übrigen Verfassungsorganen bzgl. Belegarchivierung, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten in Rheinland-Pfalz der Staatskanzlei, dem Landtag, den Ressorts und dem Landesrechnungshof in eigener dezentraler Verantwortung obliegt. Die Beteiligten werden hierbei von der „Beratungsstelle § 2 b UStG“ im Ministerium der Finanzen unterstützt.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 01:15
Verfügbarkeit:
16.11.2024 01:15
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed