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Neufassung der Verwaltungsvorschrift „Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus“ („Schulbaurichtlinie“)

Mit Blick auf die Veränderungen des Schulalltags und den damit verbundenen Anforderungen an Schule wie durch Erkenntnisse aus der Corona-Pandemie, Inklusion, Ganztag, Digitalisierung und Nachhaltigkeit, braucht die Schule der Zukunft moderne Lern- und Arbeitsbedingungen für Lernende und Lehrkräfte sowie das weitere pädagogische Personal.

 

Mit der Neufassung der bisherigen Schulbaurichtlinie „Bau von Schulen und Förderung des Schulbaus“ des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 22. Januar 2010 werden die für den Schulbau und die Schulbauunterhaltung zuständigen Kommunen in ihrer Pflichtaufgabe unterstützt und der Schulbau an die neuen Herausforderungen angepasst.


Letzte Änderung
15.12.2023
Veröffentlicht am
15.12.2023
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