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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau


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Neuberufung eines Mitgliedes in den Landesausschuss für Berufsbildung gemäß § 82 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG)

1. Der Ministerrat beruft mit sofortiger Wirkung und für die restliche Dauer der 13. Amtsperiode Herrn Christoph Müglich als Mitglied in den Landesausschuss für Berufsbildung. 2. Die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird gebeten, die o.g. Person über den sie betreffenden Teil des Ministerratsbeschlusses zu unterrichten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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