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Naturschutzgebiete

Naturschutzgebiete (siehe § 23 BNatSchG) sind Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten oder wegen ihrer Seltenheit, besonderer Eigenart oder hervorragenden Schönheit notwendig ist.

 

Die Ausweisung erfolgt durch die Oberen Naturschutzbehörden per Rechtsverordnung.


Letzte Änderung
26.08.2017
Veröffentlicht am
29.08.2024
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