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Mögliche Aberkennung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes für Inklusionsbetriebe

Mögliche Aberkennung nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 23. Juli 2019 zur „eingeschränkten Anwendung des ermäßigten Umsatzsteuersatzes bei gemeinnützigen Einrichtungen“; Berichterstattung der Landesregierung im Sozialpolitischen Ausschuss


Letzte Änderung
14.04.2020
Veröffentlicht am
11.03.2020
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