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Menschenrecht auf Bildung für geflüchtete Kinder und Jugendliche aus der Ukraine

Umsetzung des Menschenrechts auf Bildung gemäß Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention, Vorbereitung der Schulen und Lehrkräfte auf die aufgrund des Krieges aus der Ukraine geflüchteten Kinder und Jugendlichen, Umfang der finanziellen und personellen Ressourcen für eine Beschulung; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Bildung


Letzte Änderung
14.04.2022
Veröffentlicht am
13.04.2022
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