Veröffentlichende Stelle

Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität

Schlagwörter


Links

Datensatz

Landschaftsschutzgebiete

Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete Bedeutung für die Erholung gesichert werden.

 

Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.

 

Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten.


Letzte Änderung
26.08.2017
Veröffentlicht am
29.08.2024
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen