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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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Landschaftsschutzgebiete
Landschaftsschutzgebiete werden nach § 26 BNatSchG zur Erhaltung der natürlichen Vielfalt, Eigenart und Schönheit der Landschaft ausgewiesen. Mit diesem Instrument können außerdem Gebiete Bedeutung für die Erholung gesichert werden.
Für die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten per Rechtsverordnung sind die Unteren Naturschutzbehörden zuständig.
Gegenüber den Naturschutzgebieten handelt es sich hierbei in der Regel um großflächigere Gebiete mit geringeren Nutzungseinschränkungen. Veränderungsverbote zielen darauf ab, den "Charakter" des Gebietes zu erhalten.
- Letzte Änderung
- 26.08.2017
- Veröffentlicht am
- 29.08.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:42
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:42
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:42
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:42
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed