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Landesstraßenbauprogramm 2025/2026

Der Entwurf des Landesstraßenbauprogramms soll als Anlage in den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 aufgenommen werden. Der Haushaltsplan wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt (§ 1 LHO), das der Landtag als Haushaltsgesetzgeber verabschiedet. Im Landesstraßenbauprogramm sind die Bauprojekte an Landesstraßen gelistet, die in den Jahren 2025/2026 weitergeführt, neu begonnen oder baulich vorbereitet werden sollen. Darüber hinaus wird dargestellt, wie viele Investitionsmittel insgesamt, inklusive beispielsweise der Planungs- und Grunderwerbsmittel, für die Landesstraßen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen.


Letzte Änderung
10.09.2024
Veröffentlicht am
10.09.2024
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