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Landesstraßenbauprogramm 2025/2026
Der Entwurf des Landesstraßenbauprogramms soll als Anlage in den Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2025/2026 aufgenommen werden. Der Haushaltsplan wird durch das Haushaltsgesetz festgestellt (§ 1 LHO), das der Landtag als Haushaltsgesetzgeber verabschiedet. Im Landesstraßenbauprogramm sind die Bauprojekte an Landesstraßen gelistet, die in den Jahren 2025/2026 weitergeführt, neu begonnen oder baulich vorbereitet werden sollen. Darüber hinaus wird dargestellt, wie viele Investitionsmittel insgesamt, inklusive beispielsweise der Planungs- und Grunderwerbsmittel, für die Landesstraßen in Rheinland-Pfalz zur Verfügung stehen.
- Letzte Änderung
- 10.09.2024
- Veröffentlicht am
- 10.09.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:43
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:43
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed