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Kritik der Deutschen Krankenhausgesellschaft zum Referentenentwurf zur Reform der ambulanten Notfallversorgung

Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) im Januar 2020, Forderung zur Erreichbarkeit der Notfallambulanzen und zur Einbettung der Standortentscheidung für Integrierte Notfallzentren (INZ) in die Zuständigkeit der Krankenhausplanung sowie zur Übertragung der Gesamtverantwortung für die INZ an die Krankenhausträger und zur aufwandsgerechten Finanzierung von ambulanten Notfällen in allen Kliniken; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Gesundheit, Pflege und Demografie


Letzte Änderung
20.05.2020
Veröffentlicht am
19.05.2020
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