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Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung; Neufassung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung

1. Der Ministerrat beschließt die Neufassung der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung „Korruptionsprävention in der öffentlichen Verwaltung“ nach Anlage 1. 2. Die Nummern 1.3.3, 4.3 sowie die Anlagen 6 und 7 treten am Tag des Inkraft-tretens der Rechtsverordnung nach § 10 des Wettbewerbsregistergesetzes außer Kraft; das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, dieses Datum im Ministerialblatt Teil II bekannt zu geben. 3. Das Ministerium der Finanzen evaluiert gemeinsam mit den Ressorts die Erfahrungen aus dem Leitfaden „Risikomanagement Korruption“ bis Ende 2021. Der Evaluationsbericht wird dem Ministerrat bis April 2022 vorgelegt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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