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Konsequenzen für die Geschwindigkeitsüberwachung in Rheinland-Pfalz nach dem Urteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofes

Urteil der Verfassungsgerichtshofs des Saarlands vom 5. Juli 2019: Unzulässigkeit der Geschwindigkeitsmessung mit einem Gerät des Typs "TraffiStar S 350‘", Verwendung dieses Gerätetyps durch rheinland-pfälzische Kommunen, Konsequenzen für Rheinland-Pfalz; Berichterstattung der Landesregierung im Innenausschuss


Letzte Änderung
22.10.2019
Veröffentlicht am
15.10.2019
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