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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität


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Kommunaler Klimapakt RLP

1. Der Ministerrat nimmt den unter der Leitung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Abstimmung mit dem Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie dem Ministerium des Innern und für Sport in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden, dem Verband kommunaler Unternehmen, dem Kompetenzzentrum für Klimawandelfolgen und der Energieagentur Rheinland-Pfalz entwickelten Kommunalen Klimapakt für die rheinland-pfälzischen Kommunen auf Basis der Absichtserklärung vom 26.03.2021 und des Ministerratsbeschlusses vom 13.07.2021 zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat bittet die Ministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität, die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau sowie den Minister des Innern und für Sport den auf Basis der Absichtserklärung vom 26.03.2021 (Anlage 1) und des Ministerratsbeschlusses vom 13.07.2021 (Anlage 2) entwickelten Kommunalen Klimapakt (Anlage 3) für die Landesregierung zu unterzeichnen. Für die Kommunen werden Vertreterinnen und Vertreter der beteiligten Kommunalen Spitzenverbände und des Verbandes kommunaler Unternehmen zeichnen.

 

3. Einzelne Kommunen können dem Kommunalen Klimapakt nach Zeichnung des Pakts ab dem 1. Quartal 2023 beitreten. Anschließen können sich alle Landkreise, kreisfreien sowie kreisangehörigen Städte, Verbandsgemeinden und Ortsgemeinden auf freiwilliger Basis durch die Abgabe einer entsprechenden Verpflichtungserklärung nach vorausgegangenem Ratsbeschluss. Der Beitritt von Ortsgemeinden muss über die Verbandsgemeindeverwaltung gebündelt erfolgen.


Letzte Änderung
30.09.2022
Veröffentlicht am
30.09.2022
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