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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021); Ministerium der Finanzen


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Klimaschutzmaßnahmen in Landesliegenschaften

Der Ministerrat beschließt, für die Liegenschaften des Landes Rheinland-Pfalz die Vorbildfunktion beim Klimaschutz zu verstärken, indem das Land in der Bau- und Liegenschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz auf der Basis der bisherigen Nachhaltigkeits- und Energieeffizienzstrategie die Maßnahmen für den Klimaschutz gemäß dieser Ministerratsvorlage erweitert, um das Ziel der Klimaneutralen Landesverwaltung 2030 (§ 9 Landesklimaschutzgesetz) zu erreichen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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