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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)


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Klimaschutz in Rheinland-Pfalz - zur weiteren Umsetzung des Landesklimaschutzgesetzes (LKSG) und des Landesklimaschutzkonzeptes (LKSK)

1. Der Ministerrat nimmt die Ministerratsvorlage zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat beschließt, an dem in 2015 beschlossenen Klimaschutzkonzept der Landesregierung festzuhalten und bittet die Ressorts, im Rahmen ihrer jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel aktiv die Umsetzung der im Klimaschutzkonzept vorgeschlagenen und in ihre Zuständigkeit fallenden Maßnahmen voranzubringen. 3. Der Ministerrat bittet das federführende Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zeitnah die Erstellung des ersten Klimaschutzberichts nach § 7 Absatz 2 Nummer 2 LKSG zu koordinieren und hierzu den Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept der Landesregierung in den jeweils zuständigen Ressorts abzufragen, um dem Ministerrat den Bericht bis Ende 2017 vorzulegen. 4. Die Interministerielle Arbeitsgruppe Klimaschutz (IMA Klimaschutz) wird unter Federführung des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten fortgeführt. Die IMA gewährleistet unter Federführung des MUEEF den ressortübergreifenden Austausch über die Fortschritte der Landesregierung bei der Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes sowie der klimaneutralen Landesverwaltung. 5. Der Ministerrat beauftragt das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, einen Beitritt des Landes in die „Under2"-Koalition im Vorfeld der nächsten Weltklimakonferenz (COP23) in Bonn vorzubereiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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