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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)


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Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten (bis Mai 2021)

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Klimaneutrale Landesverwaltung: CO2-Kompensation von dienstlich veranlassten Flugreisen

1. Der Ministerrat nimmt die Vorlage des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten zur Kenntnis: a) Die durch dienstlich veranlasste oder drittfinanzierte Flugreisen hervorgerufenen klimaschädlichen CO2 Emissionen in der Landesverwaltung Rheinland-Pfalz werden durch entsprechende Ausgleichszahlungen kompensiert, - bei Mitgliedern der Landesregierung sowie bei Staatssekretärinnen und Staatssekretären ab dem 01. Oktober 2019, - bei Bediensteten der Staatskanzlei und der Ministerien ab dem 01. Januar 2020 und - bei den Bediensteten der nachgeordneten Dienststellen ab dem 01. März 2020. b) Die Höhe der Ausgleichzahlungen bemisst sich nach den in Anlage 1 aufgeführten Kompensationswerten. Die Werte werden jährlich durch das für Klimaschutz zuständige Ministerium überprüft und gegebenenfalls neu festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium. 2. Der Ministerrat bittet das für Klimaschutz zuständige Ministerium mit der Stiftung Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz (SNU) eine Vereinbarung zur Verwendung der Ausgleichszahlungen einschließlich des Zuführungsverfahrens an diese sowie dem Nachweis der Verwendung abzuschließen. Der Entwurf ist zuvor in der Zentralabteilungsleitungskonferenz abzustimmen. Der Ministerrat bittet darüber hinaus das für Finanzen zuständige Ministerium ab dem Haushalt 2021 die erforderlichen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausgleichszahlungen an die SNU zu schaffen sowie die reisekostenrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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