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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität
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II Nationalpark
Nationalparke sind nach § 24 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte einheitlich zu schützende Gebiete, die großräumig, weitgehend unzerschnitten und von besonderer Eigenart sind, in einem überwiegenden Teil ihres Gebiets die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets erfüllen und in einem vom Menschen nicht oder wenig beeinflussten Zustand befinden oder geeignet sind, sich in einen Zustand zu entwickeln oder in einen Zustand entwickelt zu werden, der einen möglichst ungestörten Ablauf der Naturvorgänge in ihrer natürlichen Dynamik gewährleistet.
Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald (Karte) wurde als grenzüberschreitender Nationalpark gemeinsam mit dem Saarland durch einen Staatsvertrag, unterzeichnet am 4.10.2014, ausgewiesen.
Der Nationalpark soll die Kriterien zur Bestimmung der Kategorie II der International Union for Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) erfüllen und besteht aus Naturzonen, die der natürlichen Entwicklung (Wildnisbereiche) vorbehalten sind, und Pflegezonen, zur Pufferung der Naturzonen und zur Erhaltung und Entwicklung extensiv genutzter Kulturlandschaftsteile.
- Letzte Änderung
- 10.08.2017
- Veröffentlicht am
- 29.08.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
15.11.2024 00:24
Verfügbarkeit:
15.11.2024 00:24
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
Letzte Änderung:
15.11.2024 00:24
Verfügbarkeit:
15.11.2024 00:24
Nutzungsbedingungen:
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