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Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz

1. Der Ministerrat beschließt die Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz. 2. Der Ministerrat beauftragt das Ministerium des Innern und für Sport sowie das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau die Ziele und Maßnahmen der Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz umzusetzen. Beide Ministerien werden im Rahmen des Umsetzungsprozesses die betroffenen Ressorts frühzeitig einbinden und Maßnahmen in geeigneter Weise mit ihnen abstimmen. 3. Der Ministerrat bittet die beiden genannten Ministerien regelmäßig über den Fortschritt der Umsetzung der Gigabit-Strategie für Rheinland-Pfalz in geeigneter Form zu berichten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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