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Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz
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Datensatz
Gewerbesteuer 2016
Die Steuerstatistiken dienen gemäß § 1 Abs. 1 StStatG der Beurteilung der Struktur und Wirkungsweise der betreffenden Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. In der Gesetzesbegründung wird dazu folgendes ausgeführt: Da die Besteuerung unmittelbar in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von Einzelpersonen und Unternehmen eingreift, muss die Steuerpolitik die Steuerbemessungsgrundlagen und die Belastungswirkungen der Steuern aufmerk-sam beobachten, um im Interesse der Allgemeinheit notwendige und zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können.
- Letzte Änderung
- 20.06.2023
- Veröffentlicht am
- 15.06.2023
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:38
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:38
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed