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Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden

1. Der Ministerrat beschließt, dass zukünftig bei Elementarschadensereignissen die Soforthilfe als alleinige Finanzhilfe des Landes für Privatgeschädigte gewährt werden soll. Auf die in der Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden (VV Elementarschäden) in Verbindung mit dem Beschluss des Ministerrats vom 12. Juni 2018 geregelten Finanznothilfe soll zukünftig verzichtet werden. Die Finanzhilfen in den Bereichen der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft und des Gewerbes bleiben davon unberührt. 2. Die Soforthilfe wird von 1.500 Euro auf bis zu 2.500 Euro erhöht. Das Land stellt sicher, dass nach Feststellung eines Elementarschadensereignisses die Geldmittel innerhalb von 24 Stunden zur Weiterleitung an die betroffenen Landkreise angewiesen werden. 3. Der Ministerrat bittet das Ministerium des Innern und für Sport in Abstimmung mit den betroffenen Ressorts die VV Elementarschäden entsprechend zu überarbeiten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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