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Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) - Endgültige Anmeldung des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2022 und 2023 zum GAK-Rahmenplan 2022-2025 und 2023-2026

Nach § 7 des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ ist ein gemeinsamer Rahmenplan vom Bund und den Ländern für den Zeitraum der Finanzplanung aufzustellen. Dabei sind räumliche und sachliche Schwerpunkte zu bilden. Die Umsetzung wie auch die endgültigen Anmeldungen der Länder stützen sich dabei auf die vom Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küstenschutz (PLANAK) beschlossene Zuweisung an Bundesmitteln für das betreffende Jahr. Zur Aufstellung des Rahmenplans müssen die Länder ihre Anmeldungen abgeben. Die Anmeldungen für das Folgejahr orientieren sich an der mittelfristigen Finanzplanung des Bundes und an den Mittelverteilungsbeschlüssen für das laufende Jahr.


Letzte Änderung
19.10.2023
Veröffentlicht am
19.10.2023
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