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Gemeindefinanzen 2020 – Jahresrechnungsergebnisse

Auf der Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes vom 22.02.2006 (BGBl. I S. 438) in der derzeit gültigen Fassung wird jährlich zum 31.12. eine Bundesstatistik über die Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Zweckverbände und dgl. mit doppischer Buchführung durchgeführt. (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 7 Nr. 2 FPStatG.


Letzte Änderung
20.06.2023
Veröffentlicht am
15.06.2023
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