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Gemeindefinanzen 2020 – Jahresrechnungsergebnisse
Auf der Grundlage des Finanz- und Personalstatistikgesetzes vom 22.02.2006 (BGBl. I S. 438) in der derzeit gültigen Fassung wird jährlich zum 31.12. eine Bundesstatistik über die Ausgaben und Einnahmen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der Zweckverbände und dgl. mit doppischer Buchführung durchgeführt. (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 und Abs. 7 Nr. 2 FPStatG.
- Letzte Änderung
- 20.06.2023
- Veröffentlicht am
- 15.06.2023
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:38
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:38
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed