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Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz (bis Mai 2021)
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Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten nach § 21 Absatz 1 Landesgleichstellungsgesetz – Empfehlung der Landesregierung
1. Der Ministerrat beschließt die „Empfehlung der Landesregierung zur Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten nach § 21 Absatz 1 Landesgleichstellungs-gesetz“. 2. Das federführende Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz veranlasst eine Veröffentlichung im Staatsanzeiger von Rheinland-Pfalz.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 01:18
Verfügbarkeit:
16.11.2024 01:18
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed