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Förderung und Finanzierung des Hochstraßensystems in der Stadt Ludwigshafen

Die Stadt Ludwigshafen plant in den nächsten Jahren das Hochstraßensystem, bestehend aus der Hochstraße Nord – HSN - (Bundesstraße B 44) und der Hochstraße Süd - HSS - (Bundesstraße B 37), umzubauen bzw. zu erneuern.

 

Mit Förderantrag vom 26. Oktober 2022 hat die Stadt Ludwigshafen Zuwendungen nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz - Kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom), dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) und nach dem Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 5a beantragt.

 

Der Zuwendungsantrag der Stadtverwaltung Ludwigshafen geht von Gesamtkosten in Höhe von 667.693.000 Euro aus. Nach der fachtechnischen Prüfung durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) liegen die zuwendungsfähigen Ausgaben bei 557.487.000 Euro. Die Stadtverwaltung Ludwigshafen hat mit Zuwendungen des Bundes nach Bundesfernstraßengesetz (FStrG) § 5a in Höhe von 60 Prozent und mit Zuwendungen des Landes nach dem Landesverkehrsfinanzierungsgesetz (LVFGKom) und dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in Höhe von 25 Prozent gerechnet.

 

Der LBM hat den Zuwendungsantrag fachtechnisch geprüft. Mit Schreiben vom 28. April 2023 hat das MWVLW dem BMDV den Prüfbericht zugeleitet und um eine Zuwendung nach § 5a FStrG gebeten.

 

Das BMDV hat gegenüber dem MWVLW mit Schreiben vom 20. Juli 2023 bestätigt, dass im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen einer Bundeszu-wendung gemäß § 5a FStrG für das Vorhaben „B37/B44, Hochstraßensystem in Ludwigshafen“ bis zu einer Höhe von 334,5 Mio. Euro zugestimmt wurde. Die Bun-deszuwendung stellt eine 60-prozentige Beteiligung an den zuwendungsfähigen Kosten in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss dar.


Letzte Änderung
15.03.2024
Veröffentlicht am
15.03.2024
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