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Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016-2021

Der Ministerrat beschließt den Finanzplan des Landes Rheinland-Pfalz für die Jahre 2016 bis 2021. Er beauftragt das Ministerium der Finanzen, soweit erforderlich, redaktionelle Änderungen vorzunehmen und den Finanzplan der Staatskanzlei zur Weiterleitung an den Landtag zu übersenden.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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