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Finanzierungskonzept der Landesgartenschau 2027 in Neustadt an der Weinstraße

Im Rahmen seiner Entscheidung über den Standort der sechsten rheinland-pfälzischen Landesgartenschau hat der Ministerrat mit Beschluss vom 29. März 2022 das MWLVW damit beauftragt, gemeinsam mit dem Ministerium der Finanzen (FM), dem Ministerium des Innern und für Sport (MdI), dem Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) sowie der Stadt Neustadt an der Weinstraße ein tragfähiges Finanzierungskonzept für die Landesgartenschau (LGS) 2027 in Neustadt an der Weinstraße zu erstellen.

 

Das mit den Förderressorts abgestimmte Finanzierungskonzept sieht vor, dass zur Realisierung des vorgelegten Landesgartenschaukonzeptes insgesamt 24,8 Mio. EUR investiert werden. Hiervon tragen das Land bis zu 18,3 Mio. EUR und die Stadt 6,5 Mio. EUR.


Letzte Änderung
27.02.2023
Veröffentlicht am
27.02.2023
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