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Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Programm Interreg VI C „Europe“ zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministers des Innern und für Sport über das künftige europäische territoriale Kooperationsprogramm Interreg VI C „Europe" zur Förderung der interregionalen Zusammenarbeit in Europa zur Kenntnis.

 

2. Die Ressorts einschließlich der Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihrer Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI C Programms „Europe" im Zuge der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nach zukommen.

 

3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt den Minister des Innern und für Sport, die Zustimmung des Landes Rheinland-Pfalz zum Programm gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) zu bestätigen, um die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung des BMWi gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggfs. den am Programm beteiligten Partnerbehörden für Deutschland sicherzustellen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen.

 

4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gern. Art. 89 b der Landesverfassung zu unterrichten.


Letzte Änderung
18.11.2021
Veröffentlicht am
18.11.2021
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