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Europäische territoriale Zusammenarbeit 2021-2027: Operationelles Programm Interreg VI A „Oberrhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht der Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft und Weinbau über das künftige Operationelle Programm Interreg VI A „Oberrhein“ zur Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheingebiet zur Kenntnis. 2. Die Ressorts und die Staatskanzlei verpflichten sich, im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeiten, ihrer Verantwortung und ihren Aufgaben bei der Durchführung des Interreg VI A Programms „Oberrhein“ im Rahmen der rheinland-pfälzischen Teilnahme am Programm nachzukommen. 3. Die Ministerpräsidentin ermächtigt die Ministerin für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Unterzeichnung einer Einverständniserklärung gegenüber der Verwaltungsbehörde des Programms und ggf. den am Programm beteiligten Partnerbehörden, um die Zustimmung des Landes zum Operationellen Programms zu bestätigen. Dies umfasst auch daraus resultierende weitere Vereinbarungen sowie spätere Änderungen. 4. Die Staatskanzlei wird gebeten, den Landtag gemäß der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gem. Art. 89 b der Landesverfassung über den gegenwärtigen Verfahrensstand zu unterrichten.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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