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Erstes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Errichtung der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (Universitätsmedizingesetz – UMG – )

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Anpassungen an den Regelungen des Universitätsmedizingesetzes vorgenommen werden. Mit den Änderungen soll die Organisation der Universitätsmedizin flexibilisiert werden, um das Zusammenwirken der Organe und die Entscheidungsfindung effizienter zu gestalten und so den Herausforderungen der Gesundheitsversorgung und von Forschung und Lehre begegnen zu können.


Letzte Änderung
16.05.2024
Veröffentlicht am
16.05.2024
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