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Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen

Die Landesverordnung über die Nachprüfung von Vergabeverfahren durch Vergabeprüfstellen vom 26. Februar 2021 ist am 1. Juni 2021 in Kraft getreten. Mit dieser Landesverordnung hat Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die Einführung eines Nachprüfungsverfahrens für Vergabeverfahren unterhalb der unionsrechtlich vorgegebenen Schwellenwerte Neuland betreten. Vor diesem Hintergrund wurden die entsprechenden Bestimmungen zunächst bis zum 30. Juni 2024 befristet.

 

Eine Evaluation hat ergeben, dass die Regelungen zur Nachprüfung sowohl von Seiten der öffentlichen Auftraggeber als auch der Unternehmen weit überwiegend für richtig und sachgerecht erachtet werden. Deshalb soll die Nachprüfungsmöglichkeit bis zum 30. Juni 2027 verlängert werden. Weiterhin ist vorgesehen, die Landesverordnung in einigen wenigen Punkten weiterzuentwickeln.


Letzte Änderung
14.06.2024
Veröffentlicht am
14.06.2024
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