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Ergänzende Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2017 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (ErgVV Städtebauförderung 2017)

1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der ergänzenden Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Jahre 2017 (ErgVV Städtebauförderung 2017) zu. 2. Der für die Städtebauförderung zuständige Minister des Innern und für Sport wird ermächtigt, die ergänzende Verwaltungsvereinbarung zu unterzeichnen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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