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Ergänzende Verwaltungsvereinbarung „Härtefallfazilität des Bundes und der Länder für die Gewährung von Härtefallhilfen“ zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz über die Gewährung von Corona-Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen

1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der ergänzenden Verwaltungs-vereinbarung „Härtefallfazilität des Bundes und der Länder für die Gewährung von Härtefallhilfen“ zwischen dem Bund und Rheinland-Pfalz zu. 2. Der Landtag wird über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet. 3. Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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