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Erbschaft- und Schenkungsteuer 2021

Die Steuerstatistiken dienen gemäß § 1 Abs. 1 StStatG der Beurteilung der Struktur und Wirkungsweise der betreffenden Steuern und ihrer wirtschaftlichen und sozialen Bedeutung. In der Gesetzesbegründung wird dazu folgendes ausgeführt: Da die Besteuerung unmittelbar in die wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse von Einzelpersonen und Unternehmen eingreift, muss die Steuerpolitik die Steuerbemessungsgrundlagen und die Belastungswirkungen der Steuern aufmerksam beobachten, um im Interesse der Allgemeinheitnotwendige und zweckmäßige Entscheidungen treffen zu können.


Letzte Änderung
20.06.2023
Veröffentlicht am
15.06.2023
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