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Entwurf zum Neuerlass des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)
Extremwettereignisse sowie weitere zu erwartende Risiken und Bedrohungen zeigen das Erfordernis einer Neuausrichtung des Gesamtsystems des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz auf. Durch den Klimawandel ist zudem mit häufigeren und stärkeren Ereignissen, wie beispielsweise Hochwasser- und Starkregenereignissen sowie Dürren und Waldbränden zu rechnen.
Im Zuge der Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz wurde bereits mit der Stärkung der Strukturen auf Ebene des Landes und der Kommunen begonnen. So wird zum 1. Januar 2025 mit der Errichtung eines Landesamtes für den Brand- und Katastrophenschutz (LfBK), dessen Kernstück ein 24/7 besetztes Lagezentrum darstellt, ein zentraler Baustein umgesetzt.
Die Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes macht zugleich eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Brand- und Katastrophenschutz erforderlich. Diese erfolgt im Wesentlichen durch die vorliegende Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG), welche aufgrund der Umfangs der Änderungen als Neuerlass umgesetzt wird. Darüber hinaus wird die Anpassung der Feuerwehrverordnung und die Erstellung einer neuen Katastrophenschutzverordnung erfolgen.
- Letzte Änderung
- 10.09.2024
- Veröffentlicht am
- 10.09.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
16.11.2024 00:44
Verfügbarkeit:
16.11.2024 00:44
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed