Datensatz

Entwurf zum Neuerlass des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (Brand- und Katastrophenschutzgesetz - LBKG -)

Extremwettereignisse sowie weitere zu erwartende Risiken und Bedrohungen zeigen das Erfordernis einer Neuausrichtung des Gesamtsystems des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz auf. Durch den Klimawandel ist zudem mit häufigeren und stärkeren Ereignissen, wie beispielsweise Hochwasser- und Starkregenereignissen sowie Dürren und Waldbränden zu rechnen.

 

Im Zuge der Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes in Rheinland-Pfalz wurde bereits mit der Stärkung der Strukturen auf Ebene des Landes und der Kommunen begonnen. So wird zum 1. Januar 2025 mit der Errichtung eines Landesamtes für den Brand- und Katastrophenschutz (LfBK), dessen Kernstück ein 24/7 besetztes Lagezentrum darstellt, ein zentraler Baustein umgesetzt.

 

Die Neuausrichtung des Brand- und Katastrophenschutzes macht zugleich eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen im Brand- und Katastrophenschutz erforderlich. Diese erfolgt im Wesentlichen durch die vorliegende Novellierung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (LBKG), welche aufgrund der Umfangs der Änderungen als Neuerlass umgesetzt wird. Darüber hinaus wird die Anpassung der Feuerwehrverordnung und die Erstellung einer neuen Katastrophenschutzverordnung erfolgen.


Letzte Änderung
10.09.2024
Veröffentlicht am
10.09.2024
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen