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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung


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Entwurf eines Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Vertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern

Die Digitalisierung der deutschen Verwaltung wird nicht im dezentralen Ansatz gelingen. Daher sollen Voraussetzungen und Grundlagen für die gemeinsame Finanzierung von „Einer für Alle (EfA)“-Verfahren durch Bund und Länder im IT-Planungsrat geschaffen werden.

 

Bei der Verwaltungsdigitalisierung handelt es sich um eine Daueraufgabe, die im föderalen Verbund zu bewältigen ist. Da viele föderale Projekte auf mehrere Jahre angelegt sind, müssen korrespondierend auch Haushaltsmittel mehrjährig bereitgestellt werden. Mehrjährige Projekte werden im Wirtschaftsplan (WiPlan) der FITKO aufgeführt und in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen.

 

Das gemeinsame Digitalisierungsbudget in Höhe von 180 Mio. Euro ist zum 31. Dezember 2022 ausgelaufen. Damit endet die gemeinsame Bund-Länder-Aufgabe der Verwaltungsdigitalisierung nicht. Es sind weiterhin und dauerhaft Digitalisierungsprojekte im Bereich der Verwaltung erforderlich. Es ist eine dauerhafte gemeinsame Finanzierung von Digitalisierungsprojekten und –aufgaben durch Bund und Länder vorgesehen.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des IT-Staatsvertrags erforderlich. Es ist vorgesehen, dass Bund und Länder den Staatsvertrag bis zum 31. Dezember 2023 unterzeichnen. Die Ratifizierung durch die Parlamente in Bund und Ländern ist anschließend im Laufe des Jahres 2024 vorgesehen, so dass der geänderte IT-Staatsvertrag zum 1. Januar 2025 in Kraft treten kann.


Letzte Änderung
23.11.2023
Veröffentlicht am
23.11.2023
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