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Entwurf eines Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages

1. Der Ministerrat billigt den vorgelegten Entwurf eines Zweiten Staatsvertrages zur Änderung des Glücksspielstaatsvertrages. Er bittet die Staatskanzlei, den Landtag von der Absicht der Landesregierung zu unterrichten, den Staatsvertrag abzuschließen. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, gegebenenfalls noch notwendige Anpassungen des Entwurfs vorzunehmen. 2. Das Ministerium des Innern und für Sport wird beauftragt, das notwendige Gesetzgebungsverfahren federführend zu koordinieren.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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