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Entwurf eines ...ten Landesgesetzes zur Änderung der Verfassung für Rheinland-Pfalz (Änderung des Artikels 113)
Artikel 113 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz sieht vor, dass Landesgesetze ausnahmslos im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Rheinland-Pfalz verkündet werden. Die derzeit allein verbindliche Papierfassung des Gesetz- und Verordnungsblatts soll abgelöst und die Verkündung auf einer digitalen Verkündungsplattform des Landes ermöglicht werden.
- Letzte Änderung
- 15.04.2024
- Veröffentlicht am
- 15.04.2024
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
17.11.2024 01:01
Verfügbarkeit:
17.11.2024 01:01
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed