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Entwurf eines Staatsvertrags zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern

1. Der Ministerrat nimmt die Information über den Stand der Verhandlungen über den beabsichtigten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags über die Errichtung des IT-Planungsrats und über die Grundlagen der Zusammenarbeit beim Einsatz der Informationstechnologie in den Verwaltungen von Bund und Ländern - Vertrag zur Ausführung von Art. 91 c GG (IT-Staatsvertrag) zur Kenntnis. 2. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch den Minister des Innern und für Sport über die wichtigsten Eckpunkte des Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrages informiert.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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