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Entwurf eines Landesgesetzes zur Änderung verwaltungsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften

Das Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) regelt die Vollstreckung von Verwaltungsakten des Landes, der kommunalen Gebietskörperschaften und der sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Das Landesgesetz weist zahlreiche Verweisungen auf Bestimmungen des Vollstreckungsrechts des Bundes auf, um einen Gleichlauf von zivilprozessualer und öffentlich-rechtlicher Vollstreckung zu gewährleisten. Dieser Gleichlauf hat sich in der Verwaltungsvollstreckungspraxis bewährt und soll auch zukünftig beibehalten werden. Da es auf der Bundesebene vielfältige gesetzliche Änderungen im Vollstreckungsrecht gegeben hat, sind diese nachzuvollziehen, soweit sie ins Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz übertragbar sind.

 

Ferner wird die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung der Nachtzeit bei Wohnungsdurchsuchungen berücksichtigt und Anregungen der Verwaltungsvollstreckungspraxis werden umgesetzt.

 

Weiterhin wird die Kostenordnung zum Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz durch neue Gebührentatbestände ergänzt. Schließlich wird der Beitrag für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge nach der Landesverordnung über die Festsetzung eines Beitrags für die Beitreibung rückständiger Rundfunkbeiträge angemessen erhöht.


Letzte Änderung
24.10.2024
Veröffentlicht am
24.10.2024
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