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Entwurf einer Vierten Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung des LEP IV)

Der Ministerrat beschließt gemäß § 8 Abs. 1 Satz 5 des Landesplanungsgesetzes (LPIG) im Benehmen mit dem Ausschuss für Inneres, Sport und Landesplanung des Landtags die Vierte Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Rheinland-Pfalz (LEP IV) sowie gemäß § 8 Abs. 1 Satz 7 LPIG die Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über das Landesentwicklungsprogramm (Vierte Teilfortschreibung des LEP IV).


Letzte Änderung
26.01.2023
Veröffentlicht am
26.01.2023
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