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Entwurf einer Verordnung nach § 19 Abs. 1 des Landesgesetzes über die Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (LVO PEK-RP)

Das Programm „Partnerschaft zur Entschuldung der Kommunen in Rheinland-Pfalz (PEK-RP)“ richtet sich ausdrücklich an die von einer hohen Liquiditätskreditverschuldung besonders betroffenen Kommunen und befreit diese unmittelbar und effektiv von einem Teil ihrer Schuldenlast, in der Spitze von mehr als der Hälfte der relevanten Liquiditätskredite. Durch die Entschuldung nimmt das Land den Kommunen auch das Zinsänderungsrisiko für die entsprechenden Schulden dauerhaft ab. Unter Berücksichtigung von Vermögensanrechnungen und Bereinigungen ergibt sich ein Entschuldungsvolumen im Umfang von 3 Milliarden Euro. Die mittel- und langfristige Entlastung der Kommunen dürfte deutlich über diesen Betrag hinausgehen, wenn man die Zinsentlastung mitberücksichtigt. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit und haben zugleich die Verpflichtung, die verbleibenden Liquiditätskredite selbst zu kontrollieren und zu reduzieren.


Letzte Änderung
03.04.2023
Veröffentlicht am
03.04.2023
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