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Entwurf einer Sechsunddreißigsten Landesverordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage

Der Ministerrat beschließt die 36. Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und die Abführung der Gewerbesteuerumlage.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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