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Entwurf einer Landesverordnung zur Neufassung der Härtefallkommissionsverordnung

Die Härtefallkommission in der heutigen Form ist durch das Aufenthaltsgesetz mit Wirkung vom 1. Januar 2005 eingeführt worden. Die rechtliche Grundlage für das Verfahren der Härtefallkommission bildet die rheinland-pfälzische Härtefallkommissionsverordnung (HFK-VO). Seit der Einrichtung der Härtefallkommission in Rheinland-Pfalz im Jahr 2005 wurde diese Verordnung – ausgenommen eine auf die Mitgliederstruktur beschränkte Veränderung – inhaltlich nicht angepasst. Demgegenüber wurde das Asylgesetz allein seit 2010 26-mal, das Aufenthaltsgesetz sogar 70-mal geändert. Darüber hinaus hat sich auch die Zahl der an die Härtefallkommission herangetragenen Fälle im Vergleich zur Anfangszeit deutlich erhöht. Gleichzeitig sind die Fallgestaltungen durch längere Aufenthaltsdauern der Betroffenen im Bundesgebiet komplexer geworden. Vor diesen Hintergründen war eine umfassende Neufassung der Verordnung notwendig, die die rechtlichen Grundlagen der Verordnung, ihre Verfahrensgrundsätze und die Zusammensetzung der Härtefallkommission selbst betrifft.


Letzte Änderung
12.01.2024
Veröffentlicht am
12.01.2024
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